Novelle des Finalitätsgesetzes zur Umsetzung der EU‑Richtlinie 2009/44/EG
Ministerialentwurf vom 03.05.2010Zusammenfassung
Der Entwurf ändert das Finalitätsgesetz, um die EU‑Richtlinie 2009/44/EG umzusetzen. Er führt neue Begriffe wie „interoperables System“ ein, erweitert Pflichten für Systembetreiber und legt den Inkrafttretenstermin auf den 30. Juni 2011 fest.Bundesministerium für Finanzen5/4/2010XXIV
Finanzwesen
Schwerpunkte
- Das Gesetz erweitert die Definition von Systemen um das Clearing, mit oder ohne zentrale Vertragspartei.
- Der Begriff „Teilnehmer“ wird um den Systembetreiber erweitert.
- Ein interoperables System wird definiert als zwei oder mehr Systeme, deren Betreiber eine Vereinbarung zur gegenseitigen Auftragsausführung getroffen haben.
- Zahlungs‑ und Überweisungsaufträge bleiben wirksam, wenn der Systembetreiber nachweisen kann, dass er zum Zeitpunkt der Unwiderruflichkeit nichts von einer Insolvenz wusste.
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Stark dagegen Stark dafür
Regierungsvorlage
Novelle des Finalitätsgesetzes – Umsetzung EU‑Richtlinie 2009/44/EG
einfache Mehrheit XXIV 20.10.2010
Gesetz
Dokumente (PDFs)
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