Erweiterung der Anschlussmöglichkeiten von Bundesstraßen an Schiene, Luft und Wasser
Ministerialentwurf vom 25.09.2012Zusammenfassung
Der Entwurf ändert das Bundesstraßengesetz, sodass direkte Anschlussstellen von Bundesstraßen an große Frachtenbahnhöfe, Güterterminals, Flughäfen und Häfen/Länden erlaubt werden, um den intermodalen Verkehr zu verbessern, Transportwege zu verkürzen und Umweltbelastungen zu senken.Bundesministerium für Verkehr, Innovation und Technologie9/26/2012XXIV
Straßenverkehr
Schwerpunkte
- Der Entwurf erlaubt künftig direkte Anschlussstellen von Bundesstraßen an Frachtenbahnhöfe, Güterterminals (mindestens 50 ha), Flughäfen und Häfen/Länden mit einer Schiffstragfähigkeit > 1 350 t.
- Die Anbindung gilt nur für Anlagen, die von wesentlicher Bedeutung sind und die genannten Schwellen (Fläche bzw. Tragfähigkeit) erfüllen.
- Für alle genannten Anschlussstellen gilt, dass sie einer Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) nach § 23a UVP‑G 2000 unterliegen.
- Die Regelung verursacht für Bund, Länder und Gemeinden keine zusätzlichen finanziellen Aufwendungen.
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