Änderungen EU‑PolKG & BAK‑G wegen SIS II & Korruptionsstrafrechtsreform
Ministerialentwurf vom 26.12.2012Zusammenfassung
Der Entwurf überträgt die Verantwortung für das nationale Schengensystem (N.SIS II) ausschließlich dem Innenminister, passt Bezeichnungen an und erweitert das BAK‑G um neue Straftatbestände sowie einen Kurztitel. Gleichzeitig werden Speicherfristen präzisiert und zusätzliche Datenschutzregeln eingeführt.Bundesministerium für Inneres12/27/2012XXIV
öffentliche Sicherheit
Schwerpunkte
- Die Datenverarbeitung im nationalen Schengensystem (N.SIS II) wird ausschließlich dem Bundesminister für Inneres übertragen, sodass die bisherigen Sicherheitsbehörden nicht mehr eigenständig Daten einpflegen dürfen.
- Der Begriff „Sirene‑Büro“ wird zu „Bundesminister für Inneres im Wege des Sirene‑Büros“ geändert, um die organisatorische Zuordnung klarer zu machen.
- Bei Unsicherheit über die Identität einer ausgeschriebenen Person dürfen zusätzliche Daten (z. B. Name, Geburtsdatum, Fingerabdruck) ergänzt werden – jedoch nur mit ausdrücklicher Zustimmung der betroffenen Person.
- Ausschreibungen von Personen müssen alle drei Jahre auf ihre Notwendigkeit geprüft werden; bei verdeckter Kontrolle gelten kürzere Fristen (ein Jahr für Personen, fünf Jahre für Sachen, zehn Jahre für sicherheitsrelevante Daten).
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Stark dagegen Stark dafür
Regierungsvorlage
Novelle EU-Polizeikooperationsgesetz und BAK-Gesetz
einfache Mehrheit XXIV 20.03.2013
Gesetz
Dokumente (PDFs)
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