Regionaler Klimabonus – Pauschale Entlastung für CO₂‑Bepreisungs‑Mehrkosten
Ministerialentwurf vom 07.11.2021Zusammenfassung
Der Entwurf führt einen regional differenzierten Klimabonus ein, um Haushalte für die Mehrkosten durch die CO₂‑Bepreisung zu entschädigen. Der Bonus besteht aus einem festen Sockelbetrag und einem regionalen Ausgleich, der je nach Verkehrsanbindung variiert.Bundesministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie11/8/2021XXVII
Steuerwesen
Schwerpunkte
- Der Klimabonus wird an natürliche Personen mit Hauptwohnsitz in Österreich gezahlt, die mindestens 183 Tage im Jahr dort leben.
- Der Sockelbetrag beträgt im Jahr 2022 einhundert Euro; ab 2023 wird er jährlich per Verordnung an die Entwicklung des CO₂‑Preises und der Emissionshandelseinnahmen angepasst.
- Der Regionalausgleich wird nach vier Wohnortkategorien gestaffelt: 0 %, 33 %, 66 % bzw. 100 % des Sockelbetrags.
- Kinder und Jugendliche unter 18 erhalten nur die Hälfte des Sockelbetrags und des Regionalausgleichs.
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Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.