Zusammenfassung
Der Entwurf führt ein einheitliches, zehn Jahre gültiges Gewerbelegitimation‑Scheckkartenformat ein und regelt die Datenverarbeitung sowie Ausnahmen für grenzüberschreitende Dienstleistungen.Bundesministerium für Digitalisierung und Wirtschaftsstandort6/1/2022XXVII
Handel
Industrie
Unternehmen und Wettbewerb
Schwerpunkte
- Einführung einer einheitlichen Gewerbelegitimation für alle betroffenen Berufsgruppen, die im Scheckkartenformat ausgestellt wird und zehn Jahre gültig ist.
- Die Pflicht, die Legitimation mitzuführen, gilt nicht mehr für vorübergehende grenzüberschreitende Dienstleistungen.
- Die auf der Karte enthaltenen personenbezogenen Daten (Name, Geburtsdatum, Gewerbeberechtigung, Lichtbild etc.) werden nur zum Zweck der Legitimationsausstellung verarbeitet und müssen nach sechs Monaten gelöscht werden.
- Ausgestellte Legitimationskarten, die unkenntlich geworden oder ungültig sind, müssen von der Behörde zurückgestellt werden.
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Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.