Zusammenfassung
Der Entwurf passt das Funkanlagen‑Marktüberwachungsgesetz an die EU‑Richtlinie 2022/2380 an, führt Kennzeichnungspflichten für Geräte ohne Ladegerät ein und ändert das Postmarktgesetz, sodass internationale Briefsendungen länger brauchen dürfen und Papier‑Einreichungen entfallen.Bundesministerium für Finanzen1/9/2024XXVII
Telekommunikation
Post- und Fernmeldewesen
Schwerpunkte
- Ein neuer § 3a erlaubt es Verbrauchern, bestimmte Funkgeräte ohne Ladegerät zu erwerben; Anbieter müssen diese Möglichkeit deutlich machen.
- Verkäufer müssen auf der Verpackung ein gut sichtbares Piktogramm anbringen, das zeigt, ob ein Ladegerät enthalten ist.
- Einführer müssen das neue Etikett nach § 23 Abs. 2 Z 1a anbringen und sicherstellen, dass es gut lesbar ist.
- Händler haben die gleiche Kennzeichnungspflicht wie Einführer.
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Stark dagegen Stark dafür
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.