KFG‑Novelle 2020: Erweiterte Blaulicht‑Berechtigung, EU‑Emblem auf Rot‑Tafeln & neue 10‑km/h‑Fahrzeuge
Ministerialentwurf vom 31.08.2020Zusammenfassung
Der Entwurf erweitert die Blaulicht‑Berechtigung auf weitere Feuerwehr‑ und Fernmeldefahrzeuge, führt das EU‑Emblem auch auf roten Kennzeichentafeln ein und erlaubt 10 km/h‑Fahrzeuge ohne Lenkerplatz. Zusätzlich wird der Diesel‑Aggregat‑Einsatz an Rastplätzen untersagt, wenn Strom‑Terminals vorhanden sind, und die Namensangabe bei Fahrschulfahrzeugen kann weggelassen werden.Bundesministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie9/1/2020XXVII
Straßenverkehr
Schwerpunkte
- Der Begriff „Ballastgewicht und Zubehör von Kränen“ wird als unteilbare Ladung definiert.
- Das zulässige Gesamtgewicht von 44 t gilt nicht nur für Rundholz, sondern für sämtliches Holz aus dem Wald.
- Die beiden letzten Sätze des § 6 Abs. 5, die eine Feststellbremse vorschreiben, entfallen.
- Die Bezeichnung des Ressorts wird von „Land‑ und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft“ zu „Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie“ geändert.
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Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.