Zusammenfassung
Das DigiSchG finanziert digitale Endgeräte für Schülerinnen und Schüler ab der 5. Schulstufe, um IT‑gestützten Unterricht flächendeckend zu ermöglichen.Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und Forschung10/28/2020XXVII
Bildung
Informatik
Organisation des Unterrichtswesens
Information und Informationsverarbeitung
Schwerpunkte
- Ziel ist, dass ab der 5. Schulstufe in allen Schularten IT‑gestützter Unterricht möglich wird.
- Der Bund finanziert den Erwerb von digitalen Endgeräten für Schülerinnen und Schüler, die an Schulen mit einem Digitalisierungskonzept teilnehmen.
- Begünstigte sind alle ordentlichen Schülerinnen und Schüler ab der 5. Schulstufe, wobei Ausnahmen für Wiederholer*innen und 6.‑Klassen im ersten Jahr vorgesehen sind.
- Erziehungsberechtigte zahlen 25 % des Gerätepreises; bei bestimmten sozialen Leistungen wird dieser Anteil vollständig erlassen.
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Stark dagegen Stark dafür
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.