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Erweiterung der Überwachungsbefugnisse im Staatsschutz‑ und Nachrichtendienst‑Gesetz
Ministerialentwurf vom 07.04.2025

Zusammenfassung

Der Entwurf erweitert das Staatsschutz‑ und Nachrichtendienst‑Gesetz um neue Aufschub‑ und Überwachungsbefugnisse, erlaubt die Überwachung von Bild‑, Ton‑ und verschlüsselten Kommunikationsdaten und führt ein streng kontrolliertes Genehmigungsverfahren über das Bundesverwaltungsgericht ein.
Bundesministerium für Inneres4/8/2025XXVIII
Telekommunikation
öffentlicher Dienst
öffentliche Sicherheit
öffentliche Verwaltung
Verfassungsgerichtsbarkeit
Verwaltungsgerichtsbarkeit

Schwerpunkte

  • Organisationseinheiten dürfen sicherheitspolizeiliches Einschreiten oder kriminalpolizeiliche Ermittlungen aufschieben, wenn ein überwiegendes Interesse an der Erfüllung einer Aufgabe nach § 6 Abs. 1 oder 2 besteht.
  • Erlaubt die Überwachung von Bild‑, Ton‑, Verkehrs‑, Standort‑ und Inhaltsdaten (auch verschlüsselt), wenn andere Ermittlungsmaßnahmen nicht ausreichen.
  • Für die Durchführung einer Nachrichtenüberwachung ist eine Bewilligung des Bundesverwaltungsgerichts erforderlich; die Bewilligung darf maximal drei Monate dauern und kann verlängert werden.
  • Der Rechtsschutzbeauftragte prüft die Bewilligung, überwacht die Durchführung und kann bei Bedenken die Aufhebung der Bewilligung beantragen.
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Stark dagegen Stark dafür
Regierungsvorlage
Novelle zur Nachrichtendienste‑Überwachung und Sicherheitsbehörden
einfache Mehrheit XXVIII 09.07.2025
Gesetz
Image of politician Karner Gerhard, Mag. © BKA/Andy Wenzel

Karner Gerhard, Mag. - 58

ÖVP

Bundesminister für Inneres
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