Pflicht zur Volksabstimmung bei wesentlichen EU-Vertragsänderungen
abgestimmt am
25.09.2008
Zusammenfassung
Der Antrag fordert, dass grundlegende Änderungen der EU-Verträge in Österreich zwingend durch eine Volksabstimmung bestätigt werden müssen und höhere Mehrheiten im Parlament erforderlich sind.
2/3 MehrheitXXIII25.09.2008
Gesetz
Verfassung
Europäische Union
Schwerpunkte
Einführung einer Pflicht zur Volksabstimmung bei wesentlichen Änderungen der EU-Verträge.
Erhöhung der Hürden für die Zustimmung zu EU-Vertragsänderungen im Parlament durch eine Zwei-Drittel-Mehrheit.
Verpflichtende Einbeziehung des Bundesrates bei der Genehmigung von EU-Verträgen.
Ermöglichung für den Nationalrat, den Umfang der Umsetzung von Staatsverträgen durch eigene Gesetze festzulegen.
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.