Der Entschließungsantrag verlangt von der Bundesregierung ein sofortiges Verbot von Konversionstherapien an Minderjährigen, basierend auf einer einstimmigen Nationalrats‑Entschließung von 2019 und internationalen Vorbildern.
einfache MehrheitXXVII16.06.2021
Entschließung
junger Mensch
Menschenrechte
Schwerpunkte
Der Nationalrat hat 2019 bereits eine einstimmige Entschließung gefasst, die ein Verbot von Konversionstherapien an Minderjährigen fordert.
Bis heute wurde keine konkrete Gesetzesvorlage erarbeitet; lediglich ein informatives Rundschreiben ohne Rechtskraft wurde versendet.
In Deutschland gibt es seit 2020 ein umfassendes Verbot, das sowohl die Durchführung als auch Werbung und Vermittlung von Konversionstherapien unter Strafe stellt.
Wissenschaftliche Institutionen (WHO, Weltärztebund) haben erklärt, dass Homosexualität und Transgeschlechtlichkeit keine Krankheiten sind und Konversionstherapien Menschenrechtsverletzungen darstellen.
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.