Änderung des Medizinprodukte‑ und Gesundheits‑Gesetzes 2021
abgestimmt am
17.06.2021
Zusammenfassung
Das Bundesgesetz 2021 ändert das Medizinprodukte‑ und das Gesundheits‑ und Ernährungssicherheitsgesetz. Es legt Zuständigkeiten fest, definiert neue Pflichten für Hersteller, Betreiber und Sponsoren, führt Register für Implantate ein und stärkt die Patientensicherheit durch strengere Kontrollen und Sanktionen.
einfache MehrheitXXVII17.06.2021
Gesetz
Gesundheit
Agrarerzeugnisse und Lebensmittel
Schwerpunkte
Das Gesetz regelt Sicherheit, Funktionstüchtigkeit und Qualität von Medizinprodukten sowie deren Herstellung, Anwendung und Instandhaltung.
Zuständige Behörde ist das Bundesamt für Sicherheit im Gesundheitswesen; es koordiniert Marktüberwachung und arbeitet mit dem Sozialministerium zusammen.
Medizinprodukte dürfen nicht installiert oder verwendet werden, wenn sie die grundlegenden Sicherheits‑ und Leistungsanforderungen nicht erfüllen, abgelaufen sind oder gefälscht wurden.
Der Bundesminister kann per Verordnung besondere Anforderungen für In‑House‑Produkte (Herstellung in Gesundheitseinrichtungen) festlegen.
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.