Änderungen im Epidemie‑ und COVID‑19‑Gesetz: Digitale Testdokumentation, neue Quarantäne‑Beschwerden und erweiterte Nachweispflicht
abgestimmt am
13.10.2021
Zusammenfassung
Der Gesetzentwurf ändert das Epidemiegesetz von 1950 und das COVID‑19‑Maßnahmengesetz: Er führt ein digitales Dokumentations‑Tool für Ärzt*innen ein, verschiebt mehrere Fristen auf den 30. Juni 2022, schafft einen neuen Rechtsschutz bei Quarantäne/Absonderung und erweitert die Pflicht zum Mitführen eines Nachweises über eine geringe epidemiologische Gefahr.
einfache MehrheitXXVII13.10.2021
Gesetz
Gesundheit
Zivilschutz
namentliche Abstimmung
Schwerpunkte
Einführung einer neuen Ziffer, die niedergelassenen Ärzt*innen ein digitales Tool zur Dokumentation von Tests und zum Druck von Zertifikaten bereitstellt; die Authentifizierung erfolgt über das eGov‑Gesetz und den eHealth‑Verzeichnisdienst.
Streichung der Formulierung, die sich auf niedergelassene Ärzt*innen im Sinne des Telekommunikationsgesetzes bezieht.
Ersetzung der Verweisung „Abs. 5b“ durch „Abs. 5d“, um die Bezugnahme auf die aktuelle Fassung zu korrigieren.
Verschiebung des Inkrafttretens von 31. Dezember 2021 auf den 30. Juni 2022.
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.