Dienstrechts‑Novelle 2021 – Gehalts‑ und COVID‑19‑Freistellungsreform
abgestimmt am
15.12.2021
Zusammenfassung
Das Gesetz passt die Lohn- und Zulageregelungen für Beamte, Vertragsbedienstete, Lehrpersonen und Justizangestellte an, führt eine COVID‑19‑Risikogruppen‑Freistellung ein und erhöht zahlreiche Beträge in den Entgelttabellen.
einfache MehrheitXXVII15.12.2021
Gesetz
öffentlicher Dienst
öffentliche Verwaltung
Schwerpunkte
Einführung einer neuen Dienstfreistellung für Personen, die zur COVID‑19‑Risikogruppe gehören; gilt ab dem 1. Jänner 2022.
Korrektur von Schreibfehlern und Anpassung einzelner Beträge in zahlreichen Tabellen (z. B. § 40a, § 59b) zur Angleichung an die neue Lohnstruktur.
Anpassung der Gehaltstabellen für Richter und Staatsanwälte, inklusive neuer Stufen für Funktions‑ und Gehaltsgruppen.
Erhöhung der Dienstzulage für Wachebeamte (Grundstufe von 75,0 € auf 133,9 €) und Einführung gestaffelter Zulagen nach Dienstzeit.
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.