Erweiterung der Pflegebefugnisse und Vereinfachung der Qualifikationsanerkennung
abgestimmt am
06.07.2023
Zusammenfassung
Das Gesetz erweitert die Befugnisse von Pflegekräften, erleichtert die Anerkennung ausländischer Abschlüsse und führt verkürzte Ausbildungen für Pflegeassistenz‑Berufe ein.
einfache MehrheitXXVII06.07.2023
Gesetz
Gesundheit
Care-Ökonomie
Krankenpflege
soziale Sicherheit
Betreuung von Pflegebedürftigen
Schwerpunkte
Angehörige des gehobenen Dienstes dürfen künftig Medizinprodukte in sieben Bereichen (z. B. Nahrungsaufnahme, Inkontinenzversorgung) selbst verordnen und müssen den behandelnden Arzt über relevante Änderungen informieren.
Zivildienstleistende, die das Ausbildungsmodul „Unterstützung bei der Basisversorgung“ absolviert haben, dürfen unterstützende Tätigkeiten in der Grundversorgung ausführen.
Personen mit einem Qualifikationsnachweis können bis zu 120 ECTS aus ihrer bisherigen Ausbildung auf ein Fachhochschul‑Bachelorstudium anrechnen lassen.
Pflegeassistenz‑ und Pflegefachassistenz‑Personen erhalten eine verkürzte Ausbildung zum gehobenen Dienst (2 Jahre bzw. mindestens 15 Monate).
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.