Verlängerung der Finanzausgleichsperiode und Anpassungen im Gesundheits‑ und Bildungsfinanzierungsrahmen
abgestimmt am
23.02.2022
Zusammenfassung
Der Nationalrat verlängert die Finanzausgleichsperiode bis 2023 und passt damit mehrere Finanzierungs‑ und Organisationsregeln im Gesundheits‑ und Bildungsbereich an, u. a. höhere Mittel für Gesundheitsförderung, ELGA und überregionale Projekte.
einfache MehrheitXXVII23.02.2022
Andere
Föderalismus
Finanzausgleich
Schwerpunkte
Ab dem Jahr 2023 wird der Gesundheitsförderungsfonds jährlich mit 15 Millionen Euro dotiert, wovon die Sozialversicherung 13 Mio. € und die Länder 2 Mio. € beisteuern.
Die Mittel für Projekte und Planungen werden von 5 Mio. € auf 7,5 Mio. € pro Jahr erhöht; zusätzlich können bis zu 1 Mio. € für Maßnahmen im Zusammenhang mit der Judikatur des VfGH bereitgestellt werden.
Für überregionale Vorhaben kann das jährliche Höchstausmaß von 10 Mio. € bei Bedarf auf bis zu 20 Mio. € erhöht werden, nach Beschluss der Bundes‑Zielsteuerungskommission.
Die Finanzierung von ELGA wird für den Zeitraum 2017‑2023 auf insgesamt 71,75 Millionen Euro erhöht (statt bisher 41 Mio. €).
Vereinbarung gemäß Art. 15a B-VG zwischen dem Bund und den Ländern im Zusammenhang mit der Verlängerung der Finanzausgleichsperiode bis Ende des Jahres 2023
Vereinbarung gemäß Art. 15a B-VG zwischen dem Bund und den Ländern im Zusammenhang mit der Verlängerung der Finanzausgleichsperiode bis Ende des Jahres 2023
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.