Erhöhung der Pensionsaufwertungsfaktoren 2024 und Verweisungen auf ASVG/APG
abgestimmt am
18.10.2023
Zusammenfassung
Der Gesetzentwurf ändert das Pensionsgesetz 1965, das Bundestheater‑Pensionsgesetz und das Bundesbahn‑Pensionsgesetz: Er verweist auf das ASVG, führt neue Aufwertungsfaktoren für das Jahr 2024 ein (Faktor 1,097) und bindet den § 34 APG an die Berechnung der Pensionen.
einfache MehrheitXXVII18.10.2023
Gesetz
öffentlicher Dienst
öffentliche Verwaltung
Schwerpunkte
Ein neuer Absatz (10) im § 41 des Pensionsgesetzes 1965 verweist sinngemäß auf § 790 ASVG, sodass die Regelungen des ASVG bei der Pensionsberechnung angewendet werden.
Für Pensionsbezüge, die erstmals im Kalenderjahr 2024 gezahlt werden, wird ein neuer Aufwertungsfaktor von 1,097 (statt 1,058) festgelegt – das ist die sogenannte „Erhöhung der Aufwertungsfaktoren 2024“.
In § 100 wird ein neuer Absatz (6) eingefügt, der den § 34 APG sinngemäß auf den nach dem APG bemessenen Teil der Pension anwendet.
In § 105 wird ein neuer Absatz (6) eingefügt, der ebenfalls den § 34 APG sinngemäß auf den nach dem APG bemessenen Teil der Pension anwendet.
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.