Bundesfinanzrahmengesetz 2021‑2024 – Budgetobergrenzen und Personalplan
abgestimmt am
26.11.2020
Zusammenfassung
Das Bundesfinanzrahmengesetz 2021‑2024 legt für vier Haushaltsjahre Obergrenzen für Auszahlungen fest, gliedert diese in Rubriken und Untergliederungen und definiert gleichzeitig Höchstzahlen für Personalstellen.
einfache MehrheitXXVII26.11.2020
Gesetz
Haushaltsplan
Schwerpunkte
Die Obergrenzen für Auszahlungen werden in fünf Rubriken festgelegt, wobei jede Rubrik fixe und teilweise variable Beträge für die Jahre 2021‑2024 enthält.
Auf Untergliederungsebene werden konkrete Höchstbeträge für einzelne Ministerien, Behörden und Programme definiert (z. B. Bundeskanzleramt, Innenministerium, Gesundheit).
Variable Auszahlungsbeträge können jährlich nach den Parametern der jeweiligen Verordnungen angepasst werden; Rücklagen aus früheren Haushalten dürfen zusätzlich genutzt werden.
Der Personalplan legt für jede Behörde eine Höchstzahl an auszahlungswirksamen Stellen fest, die im jeweiligen Jahr nicht überschritten werden darf.
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.