Novelle des Ziviltechnikergesetzes 2019 – Interdisziplinäre Gesellschaften & Beteiligungsbeschränkungen
abgestimmt am
24.03.2021
Zusammenfassung
Die Novelle des Ziviltechnikergesetzes 2019 passt das Gesetz an ein EuGH‑Urteil an, führt interdisziplinäre Gesellschaften ein und begrenzt die Beteiligung von Nicht‑Ziviltechnikern auf maximal 50 % der Anteile. Weitere Änderungen betreffen Praxiszeiten in Kurzarbeit, elektronische Ausweise und administrative Meldepflichten.
einfache MehrheitXXVII24.03.2021
Gesetz
Handel
Industrie
Gesetzgebungsverfahren
Unternehmen und Wettbewerb
Schwerpunkte
Praxiszeiten, die in Kurzarbeit erbracht wurden, werden nun anteilig auf die erforderliche Berufspraxis angerechnet.
Die Befugnis wird über einen Antrag beim Bundesminister nach Anhörung der zuständigen Landeskammer erteilt; der Kanzleisitz kann nun auch im EU‑ bzw. EWR‑Raum liegen.
Ziviltechniker erhalten einen amtlichen Lichtbildausweis, der optional mit Zertifikaten für elektronische Signaturen versehen werden kann.
Vertretungen, die länger als ein Jahr dauern, benötigen eine Genehmigung des Präsidenten der Landeskammer; bei Verstoß kann die Befugnis entzogen werden.
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.