GesLeiPoG – Einführung einer 40 %‑Geschlechterquote im Aufsichtsrat börsenotierter Unternehmen
abgestimmt am
25.03.2026
Zusammenfassung
Das GesLeiPoG ändert das Aktiengesetz, das SE‑Gesetz und das Arbeitsverfassungsgesetz, um die EU‑Richtlinie 2022/2381 umzusetzen. Es führt für börsenotierte Unternehmen eine verbindliche 40 %‑Quote für Frauen im Aufsichtsrat ein, mit einer Übergangsfrist bis zum 30. Juni 2026. Verstöße führen zur Nichtigkeit der Wahl („leerer Sitz“).
einfache MehrheitXXVIII25.03.2026
Gesetz
Frau
Handel
Industrie
Finanzwesen
Arbeitsrecht
Gleichbehandlung
Geld- und Kreditwesen
Unternehmen und Wettbewerb
Schwerpunkte
Der Aufsichtsrat börsenotierter Gesellschaften muss zu mindestens 40 % aus Frauen und zu mindestens 40 % aus Männern bestehen; die genaue Zahl wird gerundet, darf aber 49 % nicht überschreiten.
Der Aufsichtsrat kann freiwillige, quantitative Zielvorgaben für die Geschlechterverteilung im Vorstand festlegen.
Für börsenotierte Unternehmen wird im Arbeitsverfassungsgesetz eine entsprechende Quote für die zu entsendenden Arbeitnehmervertreter im Aufsichtsrat eingeführt.
Das SE‑Gesetz wird analog zum Aktiengesetz um die 40 %‑Quote für den Verwaltungsrat erweitert.
Markus Tschank (FPÖ) spricht sich gegen die Einführung von Geschlechterquoten in Aufsichtsräten aus. Er bezeichnet das Vorhaben als 'Genderplanwirtschaft', die die Rechte der Aktionäre einschränkt und Qualifikation durch Quoten ersetzt.
Sabine Schatz (SPÖ) unterstützt die Women-on-Boards-Richtlinie zur Erhöhung des Frauenanteils in Aufsichtsräten. Sie betont, dass Quoten notwendig sind, um strukturelle Hindernisse für qualifizierte Frauen abzubauen, und fordert künftig auch Regelungen für Vorstände.
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.