Die Strafvollzugsnovelle 2026 modernisiert den Haftvollzug durch die Einführung der Videotelefonie, verstärkte Sicherheitskontrollen und neue Möglichkeiten zur Entlastung der Gefängnisse bei Ausreisen.
einfache MehrheitXXVIII14.10.2026
Gesetz
Strafrecht
Schwerpunkte
In Kraft ab 01.11.2026
Die Videotelefonie wird offiziell als Kommunikationsmittel anerkannt und den Telefongesprächen gleichgestellt.
Der Hausarrest wird als Strafe für jugendliche Strafgefangene vollständig abgeschafft.
Die Befugnisse für Sicherheitskontrollen und Durchsuchungen in Justizanstalten werden präzisiert und erweitert.
Es wird ermöglicht, den Strafvollzug bei Einreiseverboten vorläufig auszusetzen, auch ohne die Zustimmung der betroffenen Person.
Die FPÖ kritisiert die neue Strafvollzugsnovelle als Versuch, überfüllte Gefängnisse durch vorzeitige Entlassungen zu entlasten. Christian Lausch fordert stattdessen die Rückführung von etwa 2.000 ausländischen Straftätern in ihre Heimatländer, was laut seiner Schätzung jährlich 110 Millionen Euro sparen würde.
Die Abgeordnete weist auf die Überbelegung der Justizanstalten hin und präsentiert ein Paket zur Entlastung. Dieses sieht Abschiebungen für bestimmte Gruppen vor und bietet gleichzeitig Anreize zur Resozialisierung durch Ausbildung.
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.