Informationsaustausch zwischen Justiz und Sozialversicherung bei Haft
abgestimmt am
14.10.2026
Zusammenfassung
Die Justizbehörden müssen die Sozialversicherungen künftig automatisch über Haftzeiten, Untersuchungshaft oder Hausarrest informieren. Dies dient dazu, dass Versicherungsansprüche korrekt geprüft werden können.
einfache MehrheitXXVIII14.10.2026
Gesetz
soziale Sicherheit
Schwerpunkte
Die Justizbehörden müssen den Beginn, die Unterbrechung und das Ende von Haftstrafen oder Untersuchungshaft an die Sozialversicherungen melden.
Auch der elektronisch überwachte Hausarrest muss gemeldet werden.
Die Meldepflicht umfasst auch die Unterbringung in forensisch-therapeutischen Zentren.
Die FPÖ kritisiert die neue Strafvollzugsnovelle als Versuch, überfüllte Gefängnisse durch vorzeitige Entlassungen zu entlasten. Christian Lausch fordert stattdessen die Rückführung von etwa 2.000 ausländischen Straftätern in ihre Heimatländer, was laut seiner Schätzung jährlich 110 Millionen Euro sparen würde.
Die Abgeordnete weist auf die Überbelegung der Justizanstalten hin und präsentiert ein Paket zur Entlastung. Dieses sieht Abschiebungen für bestimmte Gruppen vor und bietet gleichzeitig Anreize zur Resozialisierung durch Ausbildung.
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.