Verankerung der öffentlichen Wasserversorgung im Grundgesetz
abgestimmt am 02.07.2019

Zusammenfassung

Der Nationalrat hat § 4 des Bundesverfassungsgesetzes geändert, um die Wasserversorgung als Teil der Daseinsvorsorge zu verankern und das öffentliche Eigentum sowie die staatliche Verantwortung für die Wasserqualität zu sichern.
2/3 Mehrheit XXVI 02.07.2019
Gesetz
Wasser
Verfassung
Wasserbewirtschaftung

Schwerpunkte

  • Der Antrag ändert § 4 des Bundesverfassungsgesetzes, um die Wasserversorgung ausdrücklich als Teil der Daseinsvorsorge zu bezeichnen und die staatliche Verantwortung für deren Qualität zu betonen.
  • Er legt fest, dass das öffentliche Eigentum an der Trinkwasserversorgung erhalten bleiben muss, damit die Verfügungsgewalt im Interesse von Wohl und Gesundheit der Bevölkerung in öffentlicher Hand bleibt.
  • Die bestehenden Rechte von Wassergenossenschaften und Wasserverbänden nach dem Wasserrechtsgesetz von 1959 bleiben unverändert.
  • Die Novelle ist Teil eines umfassenderen Verfassungsänderungsprozesses, der Nachhaltigkeit, Tierschutz, Umweltschutz, Wasser‑ und Lebensmittelversorgung sowie Forschung adressiert.

Reden

10 Reden insgesamt

Pro
Contra
3:35 min
Bundesverfassungsgesetz über die Nachhaltigkeit, den Tierschutz, den umfassenden Umweltschutz, die Sicherstellung der Wasser- und Lebensmittelversorgung und die Forschung
Bundesverfassungsgesetz über die Nachhaltigkeit, den Tierschutz, den umfassenden Umweltschutz, die Sicherstellung der Wasser- und Lebensmittelversorgung und die Forschung
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