Zusammenfassung
Der Nationalrat hat § 4 des Bundesverfassungsgesetzes geändert, um die Wasserversorgung als Teil der Daseinsvorsorge zu verankern und das öffentliche Eigentum sowie die staatliche Verantwortung für die Wasserqualität zu sichern.2/3 Mehrheit XXVI 02.07.2019
Gesetz
Wasser
Verfassung
Wasserbewirtschaftung
Schwerpunkte
- Der Antrag ändert § 4 des Bundesverfassungsgesetzes, um die Wasserversorgung ausdrücklich als Teil der Daseinsvorsorge zu bezeichnen und die staatliche Verantwortung für deren Qualität zu betonen.
- Er legt fest, dass das öffentliche Eigentum an der Trinkwasserversorgung erhalten bleiben muss, damit die Verfügungsgewalt im Interesse von Wohl und Gesundheit der Bevölkerung in öffentlicher Hand bleibt.
- Die bestehenden Rechte von Wassergenossenschaften und Wasserverbänden nach dem Wasserrechtsgesetz von 1959 bleiben unverändert.
- Die Novelle ist Teil eines umfassenderen Verfassungsänderungsprozesses, der Nachhaltigkeit, Tierschutz, Umweltschutz, Wasser‑ und Lebensmittelversorgung sowie Forschung adressiert.
Bezug zu
Verfassungsrechtlicher Schutz der Wasserversorgung
2/3 Mehrheit XXVI 01.07.2019
Gesetz
Verfassungsrechtlicher Schutz des öffentlichen Eigentums an der Wasserversorgung
2/3 Mehrheit XXVI 01.07.2019
Gesetz
Verfassungsänderung zur Sicherung der öffentlichen Wasserversorgung
2/3 Mehrheit XXVI 01.07.2019
Gesetz
Reden
10 Reden insgesamt
Pro
Contra
Dokumente (PDFs)
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