Erhöhung der Nettoersatzrate beim Arbeitslosengeld wegen COVID‑19
abgestimmt am
17.06.2020
Zusammenfassung
Der Entschließungsantrag fordert eine Erhöhung der Arbeitslosen‑Nettoersatzrate von 55 % auf 70 %, rückwirkend zum 15. März 2020 und mindestens bis zum 31. Mai 2021, um rund 500 000 von der Pandemie stark betroffene Menschen finanziell zu entlasten.
einfache MehrheitXXVII17.06.2020
Entschließung
Gesundheit
Parlamentsdebatte
Arbeitslosenversicherung
Beschäftigung und Arbeitsbedingungen
Schwerpunkte
Der Antrag verlangt, die Nettoersatzrate von 55 % auf 70 % zu erhöhen.
Der Zuschlag soll rückwirkend zum 15. März 2020 gelten und automatisch über die Finanzämter ausgezahlt werden.
Die Maßnahme soll bis mindestens zum 31. Mai 2021 fortgeführt werden, um die Krise abzudecken.
Durch die höhere Ersatzrate wird die Kaufkraft der Betroffenen gestärkt, was die heimische Wirtschaft ankurbelt.
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.