Stellvertreter‑Einführung, Stundenweise Pflegefreistellung und Gleichstellung bei Religionslehrkräften Der Entwurf ändert das Landeslehrer‑Dienstrechtsgesetz, um an größeren land‑ und forstwirtschaftlichen Fach‑ und Berufsschulen einen ständigen Stellvertreter des Schulleiters einzuführen und die Pflegefreistellung von tageweise auf stundenweise umzustellen. Gleichzeitig wird das Prüfungserfordernis für Religionslehrkräfte aufgehoben, um alle Träger der allgemeinen Universitätsreife gleichzustellen. Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft 06.12.2004 XXII
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