Erwachsenenschutz‑Anpassungsgesetz – Harmonisierung von Gesundheits‑ und Sozialversicherungsrecht Der Entwurf passt 34 Gesetze des Gesundheits‑ und Sozialversicherungsbereichs an das neue 2. Erwachsenenschutz‑Gesetz an, indem er veraltete Begriffe wie „Eigenberechtigung“ und „Einsichts‑ und Urteilsfähigkeit“ durch einheitliche Formulierungen zu Geschäftsfähigkeit und Entscheidungsfähigkeit ersetzt. Gleichzeitig werden Meldepflichten für Gerichte und Staatsanwaltschaften eingeführt und das Inkrafttreten aller Änderungen auf den 1. Juli 2018 festgelegt. Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Konsumentenschutz 24.05.2018 XXVI
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