Erweiterung des Zugangs zu Suchtmitteln für Polizeianhaltezentren und Tierseuchenbekämpfung Der Entwurf ändert das Suchtmittelgesetz, um dem Bundesministerium für Inneres, den Polizeidirektionen und Gebietskörperschaften den Erwerb von Suchtmitteln ohne Bewilligung zu ermöglichen – einerseits für die medizinische Versorgung in Polizeianhaltezentren, andererseits für die Bekämpfung von Tierseuchen. Außerdem wird das Auslaufen der COVID‑19‑Ausnahmeregelung für Substitutionsbehandlungen bis zum 30. Juni 2021 verlängert. Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz 08.11.2020 XXVII
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