Fremdenrechtsänderungsgesetz 2011 – Integration, neue Aufenthaltstitel und erweiterte Rückkehr‑/Ausweisungsregelungen Das FrÄG 2011 ändert das Niederlassungs‑ und Aufenthaltsgesetz, das Fremdenpolizeigesetz, das Asylgesetz, das Grundversorgungsgesetz und das Staatsbürgerschaftsgesetz. Es führt neue Aufenthaltstitel (Rot‑Weiß‑Rot‑Karte, Rot‑Weiß‑Rot‑Karte plus, Blaue Karte EU) ein, verknüpft deren Erteilung mit dem Nachweis von Deutschkenntnissen (Integrationsvereinbarung, Module 1 und 2), schafft den Integrationsbeirat und legt fest, dass der Bund 50 % der Kosten für Integrationskurse übernimmt. Terminologie wird von „gemeinschaftsrechtlich“ zu „unionsrechtlich“ geändert; zahlreiche Bestimmungen zu Rückkehr‑, Ausweisungs‑ und Aufenthaltsverboten werden präzisiert. Das Gesetz trat am 1. Juli 2011 in Kraft.