Neuer Praxis‑Absatz für die Allgemeinmedizin‑Ausbildung (6. Novelle ÄAO 2015) Die Verordnung ergänzt die Ärztinnen‑/Ärzte‑Ausbildungsordnung 2015 um einen neuen Absatz, der ab dem 1. Juni 2022 verlangt, dass Auszubildende im Fachgebiet Allgemeinmedizin mindestens neun Monate in anerkannten Lehrpraxen absolvieren; zwei weitere Monate dürfen in anderen Erstversorgungs‑Einrichtungen erfolgen. Das Inkrafttreten ist auf den Tag nach Kundmachung (17. Februar 2026) festgelegt. Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz 16.02.2026 XXVIII
