Einführung des 6. Nachtrags zum Europäischen Arzneibuch und Aufhebung des 5. Nachtrags Die Verordnung führt den sechsten Nachtrag zum Europäischen Arzneibuch (11. Ausgabe 2023) als neue offizielle Regelung ein und hebt die bisherigen Monographien des fünften Nachtrags sowie die entsprechenden österreichischen Texte auf. Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz 29.12.2025 XXVIII
