Übertragung von IT‑Betrieb und Weiterentwicklung an das Bundesrechenzentrum Die Verordnung überträgt den Betrieb, die Wartung und die Weiterentwicklung von IKT‑Lösungen des Bundesministeriums für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz auf die Bundesrechenzentrum GmbH. Sie tritt am 1. Jänner 2026 in Kraft und hebt die frühere Regelung von 2022 auf. Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz 15.12.2025 XXVIII
