Mindestlohntarif für Hausbesorgerinnen und Hausbesorger in Kärnten Das Bundeseinigungsamt hat per Verordnung vom 3. Dezember 2025 einen Mindestlohntarif für Hausbesorgerinnen und Hausbesorger in Kärnten festgelegt, der ab dem 1. Jänner 2026 gilt. Der Tarif definiert Grundentgelte pro Quadratmeter, Materialzuschläge, Nacht‑Sperrgeld sowie Sonderzahlungen wie Urlaubszuschuss und Weihnachtsremuneration. Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz 03.12.2025 XXVIII
