Mindestlohntarif für Hausbesorger in Salzburg (ab 01.01.2026) Die Verordnung legt ab dem 1. Jänner 2026 einen neuen Mindestlohntarif für Hausbesorgerinnen und Hausbesorger in Salzburg fest, definiert die Vergütung pro Quadratmeter, Zuschläge, Sonderentgelte und jährliche Bonuszahlungen. Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz 11.12.2025 XXVIII
