Mindestlohntarif für Hausbesorger in Niederösterreich Die Verordnung legt ab dem 1. Jänner 2026 einen verbindlichen Mindestlohntarif für die Betreuung und Bedienung von Anlagen auf Liegenschaften in Niederösterreich fest. Sie definiert Pauschalbeträge und Stundenlöhne für Aufzüge, Freizeiteinrichtungen, Grünflächen, Heizungsanlagen, Garagen und allgemeine Hausarbeiten. Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz 27.11.2025 XXVIII
