Erklärung des Kollektivvertrags des ÖRK 2025 zur Satzung Das Bundeseinigungsamt erklärt den Kollektivvertrag des Österreichischen Roten Kreuzes 2025 zur Satzung, wodurch er für alle Rettungs‑ und Krankentransportdienste in Österreich verbindlich wird, jedoch mit Ausnahmen für bestimmte Fachbereiche und Paragraphen. Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz 02.10.2025 XXVIII
