Heimarbeitstarif für Bürsten‑ und Pinselfertigung Der Verordnung legt einen speziellen Tarif für Heimarbeiterinnen und -arbeiter fest, die Bürsten und Pinsel herstellen oder bearbeiten. Der Tarif tritt am 1. Mai 2025 in Kraft und regelt Arbeitszeiten, Stückentgelte und Zuschläge. Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz 07.07.2025 XXVIII
