Altlastenbeurteilungsverordnung – Richtwerte und Zielwerte für Altlasten Die Altlastenbeurteilungsverordnung legt einheitliche Richtwerte und Verfahren zur Bewertung von kontaminierten Altstandorten fest, definiert Risikoabschätzungen und Zielwerte für Sanierung, Sicherung oder Beobachtung. Sie tritt am 1. Jänner 2025 in Kraft. Bundesministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie 06.12.2024 XXVIII
