Mindestlohntarif für Hausbetreuung im Burgenland Die Verordnung legt einen Mindestlohntarif für die Betreuung und Bedienung von Anlagen auf Liegenschaften im Burgenland fest, inklusive Pauschalbeträgen für Aufzüge, Grünflächen, Heizungsanlagen und Hausarbeit sowie Zuschlägen für Sonderzeiten. Bundesministerium für Arbeit und Wirtschaft 04.12.2024 XXVIII
