Novelle zur KDV 1967: Verbot anstößiger Wunschkennzeichen Die 71. Novelle zur KDV 1967 verbietet bestimmte anstößige Buchstaben‑ und Zahlenkombinationen bei Wunschkennzeichen, erlaubt bereits reservierte Kennzeichen bis zum Ablauf des in § 48a Abs. 8 genannten Zeitraums weiter zu nutzen, und nimmt kleinere Textkorrekturen vor. Bundesministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie 18.12.2024 XXVIII
