Aufwandersatzverordnung – Pauschalbeträge für Rechtsvertretung in Arbeitsrechtssachen Die Verordnung legt einheitliche Pauschalbeträge für den Aufwandersatz von gesetzlichen Interessenvertretungen und Berufsvereinigungen in arbeitsrechtlichen Verfahren fest. Sie tritt am 1. Jänner 2015 in Kraft und ersetzt die frühere Regelung von 2013. Bundesministerium für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz 16.12.2014 XXV
