Novelle zum Marktordnungsgesetz 2007 – Direktzahlungen, Betriebsprämien und Milchquoten Der Entwurf 21 ändert das Marktordnungsgesetz 2007 und das Marktordnungs‑Überleitungsgesetz. Er führt neue Regelungen für EU‑Marktordnungsprogramme, setzt einen 100‑Euro‑Schwellenwert für Direktzahlungen, bindet verschiedene produktionsgebundene Beihilfen in die Betriebsprämienregelung (2010‑2012) und regelt die Zuteilung von Milchquoten sowie ein GIS‑basiertes Flächenidentifikationssystem. Viele Bestimmungen gelten ab dem 1. Januar 2010. Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft 22.03.2009 XXIV
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