Novelle zur Flexibilisierung und EU‑Konformität des österreichischen Eisenbahnrechts Der Entwurf ändert das Eisenbahn‑, Bundes‑ und Unfalluntersuchungsgesetz: Die Behörde kann Genehmigungen bei Wegfall von Voraussetzungen aussetzen oder entziehen, muss Änderungen sofort an die Europäische Eisenbahnagentur melden und erlaubt dem Infrastrukturunternehmen, Funktionen und Arbeiten an Dritte auszulagern. Zusätzlich werden Rahmenregelungen für langfristige Investitionen eingeführt und ein Entgelt für dauerhaft ungenutzte Fahrwegkapazität geregelt. Bundesministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie 01.11.2021 XXVII
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