Novelle des Umweltförderungsgesetzes – Klimaneutralität, Biodiversitätsfonds & Flächenrecycling Der Gesetzesentwurf ändert das Umweltförderungsgesetz: Er erweitert die Zielsetzungen um Klimaneutralität, führt einen Biodiversitätsfonds ein, schafft neue Förderbereiche wie Flächenrecycling und legt die Finanzierung größtenteils auf EU‑RRF‑Mittel. Das Paket kostet rund 670 Mio. € (2021‑2025) plus Verwaltungsaufwand von etwa 36 Mio. € und tritt am 1. Januar 2022 in Kraft. Bundesministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie 22.12.2021 XXVII
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