Verfassungskonforme Neugründung der Gesundheitsplanungs‑GmbH und Verbindlichmachung von Gesundheitsplänen Der Entwurf ändert das Gesundheits‑Zielsteuerungsgesetz, um nach einem VfGH‑Urteil verfassungskonform zu sein. Er gründet die nicht‑gewinnorientierte Gesundheitsplanungs‑GmbH, die Teile des Österreichischen Strukturplans Gesundheit (ÖSG) und der Regionalen Strukturpläne (RSG) durch Verordnungen verbindlich macht, nachdem sie in einem Begutachtungsverfahren geprüft wurden. Inkrafttreten ist für 1. Jänner 2024 vorgesehen. Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz 24.08.2023 XXVII
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