Mautreform 2024 – Elektronische Zahlung, CO₂‑Tarife & Tunnelfinanzierung Der Entwurf ändert das Bundesstraßen‑Mautgesetz und das ASFINAG‑Gesetz: Er führt geschlechtsneutrale Bezeichnungen ein, ersetzt "höchstes zulässiges Gesamtgewicht" durch "technisch zulässige Gesamtmasse“, legt elektronische Mautzahlung fest, definiert neue Tarife nach Achsen‑ und Emissionsklassen (2024‑2026) und richtet Netto‑Benützungsentgelte zur Finanzierung des Eisenbahnbasistunnels ein. Bundesministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie 30.08.2023 XXVII
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