Einführung eines Aufenthaltstitels für Grenzgänger Der Entwurf schafft einen neuen Aufenthaltstitel „Grenzgänger“ für Drittstaatsangehörige, die in einem Nachbarstaat wohnen und in Österreich arbeiten wollen. Er ändert das NAG und das Ausländerbeschäftigungsgesetz, legt das Verfahren fest und bestimmt, dass die zuständige Behörde nach dem Sitz des Arbeitgebers richtet. Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz 14.09.2025 XXVIII