Einführung von EU‑Rezept, EU‑Patientenkurzakte und nationaler Kontaktstelle für digitale Gesundheit Der Entwurf ergänzt das Gesundheitstelematikgesetz um einen neuen Abschnitt zur grenzüberschreitenden Gesundheitsversorgung, führt das EU‑Rezept und die EU‑Patientenkurzakte ein und schafft eine nationale Kontaktstelle für digitale Gesundheit. Gleichzeitig wird das ASVG um die Möglichkeit erweitert, EU‑Rezepte zu erstellen. Die Regelungen gelten ab dem 15. Februar 2026. Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz 28.07.2025 XXVIII