Wasserstoffförderungsgesetz (WFöG) – Förderung erneuerbaren Wasserstoffs Das Wasserstoffförderungsgesetz stellt bis zu 400 Millionen Euro bereit, um den Bau und Betrieb von Anlagen zur Erzeugung von erneuerbarem Wasserstoff nicht‑biogenen Ursprungs zu fördern. Die Mittel werden über einen wettbewerblichen Auktionsmechanismus verteilt und als fixe Prämie für zehn Jahre gezahlt. Voraussetzung ist der Betrieb mit erneuerbarer Elektrizität und die Einhaltung europäischer Beihilferegeln. Bundesministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie 25.02.2024 XXVII
© Parlamentsdirektion/Thomas Topf