35. StVO‑Novelle – erweiterte Befugnisse für Verkehrssicherheit und lokale Geschwindigkeitsüberwachung Die 35. StVO‑Novelle erweitert Befugnisse von Behörden und Gemeinden: Sie präzisiert Behinderungsdefinitionen, schließt den Rettungsdienst ein, ermöglicht neue Lichtsignalregelungen, erlaubt niedrigere Geschwindigkeiten in sensiblen Bereichen und gibt Gemeinden ohne Gemeindewachkörper die Möglichkeit, punktuelle Geschwindigkeitsmessungen durchzuführen. Das Inkrafttreten ist für den 1. Juli 2024 vorgesehen. Bundesministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie 16.01.2024 XXVII
© Parlamentsdirektion/Thomas Topf