Einheitliche Anzeigepflichten im Gesundheitswesen und Opferschutz‑Reformen Der Entwurf schafft einheitliche Anzeigepflichten für zahlreiche Gesundheitsberufe bei Verdacht auf schwere Straftaten und erweitert Ausnahmen von der Verschwiegenheits‑ sowie Meldungspflicht. Zusätzlich wird die Möglichkeit eingeführt, nach einer Namensänderung die Sozialversicherungsnummer zu ändern, und das Verbrechensopfergesetz wird hinsichtlich Antragsfristen und Leistungen für Einbruchsdiebstahl‑Opfer reformiert. Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Konsumentenschutz 14.05.2019 XXVI
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